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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit Übersendung unseres Angebotes Gegenstand der vertraglichen Beziehung zwischen der Stadt-und Land-Immobilien GmbH und dem Empfänger, dem dieses Angebot gemacht wird. Teilen Sie uns innerhalb von 8 Tagen nicht mit, dass Sie von dem Objekt bereits Kenntnis hatten, so gilt der Nachweis als durch uns erbracht.

Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen z. B. wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer in Verbindung setzen. Die angegebene Courtage zahlen Sie nur, wenn der Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst wenn wir beim Vertragsabschluss nicht mitwirken. Die Courtage ist mit Abschluss des jeweiligen Vertrages fällig. Erfolgen Vertragsverhandlungen bzw. Vertragsabschlüsse ohne unsere Anwesenheit, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen Auskunft zu geben.

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig uneingeschränkt tätig zu werden.

Der Inhalt ist vertraulich: sie dürfen daher weder das Angebot noch Einzelheiten daraus Dritten ohne unsere Einwilligung weitergeben. Bei unerlaubter Weitergabe der durch uns übermittelten Infomrationen haften Sie für unsere volle vereinbarte Provision.

Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angebotsangaben richtig sind und das Objekt im Augenblick des Zuganges dieser Offerte noch verfügbar ist.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übringen Bedingungen nicht berüht. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.